Was ist ein
„H-Kennzeichen“?
Das Oldtimerkennzeichen, auch H-Kennzeichen genannt, wird nur für Fahrzeuge
zugeteilt, die auf Grund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten
Sachverständigen eine Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge erhalten haben.
Derartige Fahrzeuge sind historische Sammlerstücke, die in der Regel nur noch
zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches
Alltagsbeförderungsmittel eingesetzt werden.
Voraussetzungen und Bedingungen:
- Alter mind. 30 Jahre (ab Tag der ersten Zulassung)
- guter Pflege- und Erhaltungszustand (Zustandsnote mindestens 3)
- Fahrzeugausrüstung weitestgehend im Originalzustand
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
- HU-Pflicht
- AU-Pflicht (Benziner ab 01.07.1969, Diesel ab 01.01.1977)
Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer ist die Vorlage einer
neuen Versicherungsbestätigung erforderlich. Keine Gewerbeausübung mit dem Fzg. gestattet. Reguläre Zulassung.
Kosten:
Zulassungsgebühr abhängig vom Zulassungsstatus des Fzgs.
(20,- bis 40,- €) zzgl. Kosten (ca. 50,-€) für die Kennzeichenschilder
Kfz-Steuer:
Pkw: 191,73 € (jährlich)
Ergänzung: Zustandsnoten
1 bis 5
Zur
Klassifizierung des technischen Zustandes von Oldtimern wird nachfolgendes Notensystem
benutzt. Zur Verwendung der Tendenzen (+ oder -) siehe unter „Anmerkungen“.
Note 1 (makellos)
Note
1 kommt einem Neuwagen gleich. Man kauft also ein Auto und stellt es 30 Jahre
in eine trockene, gut temperierte Garage.
Unter
Umständen auch der Zustand nach gerade vollendeter fotodokumentierter
kompletter Automobilrestaurierung durch einen Fachbetrieb für genau den
restaurierten Typ, der hierfür mit hohem Aufwand exzellente Arbeit geleistet
haben muss. Die Karosse wurde dabei vom Fahrwerk getrennt und alle Achsen
wurden herausgenommen. Letztlich ist jede Verschraubung usw. gelöst gewesen und
jedes Einzelteil inspiziert und überholt worden. Der Wagen ist somit wie neu
oder sogar besser.
Note 2 (guter Zustand)
Zustand,
wie ihn ein komplett restaurierter Wagen nach ca. 3 Jahren pfleglichem Gebrauch
hat. Zulässig sind Gebrauchsspuren in Form von ausgebesserten Steinschlägen,
Putzspuren im Lack, Spuren an den Pedalen. Auch den Zustand zwei erreicht man
nur nach einer aufwendigen Restaurierung, wobei an die Ausführungsqualität und
die Originaltreue hohe Anforderungen zu stellen sind. Verbesserungen, z. B. ein
Getriebe aus einem anderen Modell oder etwa ein anderer Vergaser sind
grundsätzlich zulässig, müssen aber unbedingt rückbaubar sein. Auf keinen Fall
darf ein „Zustand 2“-Wagen Rost aufweisen, gleich in welchem Umfang oder ob er
noch unsichtbar ist.
Note 3 (gebrauchter
Zustand)
Zustand,
wie ihn ein total restaurierter Wagen nach ca. 10 Jahren pfleglichem Gebrauch
hat. Der augenfälligste Unterschied zur Note 2 besteht in der Tatsache, dass
Fahrzeuge im Zustand 3 Rost aufweisen dürfen. Dieser darf jedoch auf keinen
Fall an tragenden Teilen sein. Der Motor sollte in Typ und Leistung (nicht im
Baujahr) dem Motor des Originalfahrzeugs entsprechen. Ist das nicht der Fall,
kann dies als Indiz für einen Zustand 4 gelten, nicht aber als Beweis. Der
„Zustand 3“-Wagen ist sofort gebrauchstauglich und verkehrssicher.
Note 4 (verbrauchter
Zustand)
Ein
„Zustand 4“-Wagen ist nicht sofort gebrauchstüchtig, aber rollfähig. Der Motor
muss drehen. Es müssen alle Teile für eine Restauration vorhanden sein. Für den
Wert eines solchen Wagens ist entscheidend, ob sich der Wagen „auf dem Weg der
Besserung“ oder auf dem „absteigenden Ast“ befindet. Zur erstgenannten Kategorie
gehört ein Fahrzeug, dessen Restaurierung bereits nennenswert begonnen hat.
Letzterer Gruppe gehören Fahrzeuge an, die über die Jahre stetig abgenutzt
wurden und auf diesem Weg in den Zustand 4 geraten sind.
Note 5
(restaurierungsbedürftiger Zustand)
Fahrzeuge
im Zustand 5 sind mit gerade noch vertretbarem Aufwand restaurierbar. In der
Regel werden diese Fahrzeuge als so genannte Teileträger gehandelt (bzw. mit
der Angabe „zum Ausschlachten“). Hier hängt der Wert des Wagens maßgeblich von
zwei Faktoren ab, nämlich zum einen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum
anderen dem Maß der Schäden an der Bodengruppe oder an der Karosserie.
Fahrzeuge im Zustand 5 sind mehr wert, wenn die Versorgung mit Teilen noch gut
ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hersteller eine gute
Ersatzteileversorgung auch für Oldtimer hat, oder wenn eine Szene aus
Liebhabern und Händlern eine funktionierende Ersatzteilversorgung sicherstellt.
Allgemeinen hat dies allerdings dann auch einen der Qualität der Ersatzteilversorgung
entsprechenden Preis zur Folge.
Der
Schrottwert stellt dabei keine Sockel-Linie für den Wert dar, da es oftmals
ideelle Gründe gibt, ein Fahrzeug zu erhalten und nicht der Metallverwertung
zuzuführen. Es kann dadurch die paradoxe Situation entstehen, dass ein Produkt
durch Aufwenden von Arbeit weniger wert geworden ist.
Sondernote „Unrestauriertes Original
Seit
einiger Zeit setzt sich die Ansicht immer mehr durch, dass ein Fahrzeug, das
über „Patina“ verfügt, und dessen Erscheinung gleichsam von einer anderen Zeit
berichtet, einen höheren Wert genießen soll. Ein Wagen, der Zeitzeuge ist und
eine Geschichte erzählen kann, wird dann als „unrestauriertes
Original“ bezeichnet. Obwohl, schon der Abnutzung wegen, nach den vorgenannten
Kriterien allenfalls eine Note von 3 oder
Darüber
hinaus gibt es noch eine internationale
Klassifizierung, wie sie etwa von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs
(ADAC, AvD usw.) verwendet wird:
Klasse
A: Ancestor,
vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
Klasse
B: Veteran, vom 1. Januar
1905 bis 31. Dezember 1918, auch Kaiserzeit (D) oder Edwardians
(GB) genannt
Klasse
C: Vintage,
vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
Klasse
D: Post Vintage,
vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
Klasse
E: Post War, vom 1. Januar
1946 bis 31. Dezember 1960
Klasse
F: Fahrzeuge der Baujahre vom 1.
Januar 1961 bis 31.´Dezember 1970
Klasse G: Fahrzeuge
vom 1. Januar 1971 bis zur Erreichung der 30-Jahres-Altersgrenze
Für die Begutachtung von Oldtimern gilt seit dem
1.11.2011 eine geänderte Richtlinie.
Voraussetzung
für ein H-Kennzeichen bleibt zunächst ein
amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige von
Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Klassiker
aus. Reichte bislang bei der Bewertung des Erhaltungszustandes historischer
Fahrzeuge die Note 3 aus,
müssen Oldtimer für ein H-Kennzeichen künftig mindestens die Note 2 erfüllen. Voraussetzung für eine positive Fahrzeugbegutachtung
ist auch, dass ein Oldtimer zwar Gebrauchsspuren haben, jedoch nicht verbraucht
sein darf und rostfrei sein muss. Die Hauptuntersuchung muss unter
Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik ohne erkennbare Mängel
abgeschlossen werden können. Es dürfen keine wesentlichen Fahrzeugteile fehlen,
außerdem darf es keine Unfallrestschäden geben. Entspricht das Fahrzeug nicht
diesen Bedingungen, ist eine Einstufung als Oldtimer zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts im Regelfall nicht möglich. Zudem muss
neben der Originalität der Erhaltungs- und Pflegezustand stimmen, die
Erstzulassung muss unverändert mindestens 30 Jahre zurückliegen und der Oldie
darf nicht durch modernes Tuning verbastelt sein. Dezente Umbauten sind nach der angepassten
Richtlinie aber dennoch zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet
werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist. Bisher mussten
Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten
Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum des Fahrzeugs vorgenommen
wurden. Gegenüber
einer früher erforderlichen Eingruppierung nach Bewertungsstufen, ist jetzt nur
noch eine Ja-Nein-Entscheidung zur Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches
Kulturgut notwendig. Die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern ist
im Amtsblatt Nr. 7 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
veröffentlicht worden.
JKS / 04.2012