dieser Aufsatz beschäftigt sich mit der Deutschen Nationalhymne und
ihrer Geschichte. Da es noch immer häufig Deutsche (auch solche, die es wieder
werden wollen) gibt, die keine oder nur sehr wenig Kenntnisse über dieses Lied
haben und deren Informationen zum Teil nicht nur lückenhaft, sondern sogar
falsch sind.
Da Hymne, Land und Volk untrennbar zusammengehören, sollte jeder, der die
Deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich zu
Recht tragen will, wenigstens einen Teil dazu kennen.
Das
Deutschlandlied, auch Lied der Deutschen oder sehr selten auch Hoffmann-Haydn’sches
Lied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26.
August 1841 auf der Insel Helgoland, dem Heiligen Land der Ahnen, gedichtet.
Joseph Haydn hat die Melodie komponiert. Die dritte Strophe des
Deutschlandlieds gilt heute als die Nationalhymne der Bundesrepublik
Deutschland, die erste als die des Reiches.
Das Lied wurde am 5. Oktober
Das Lied wurde 1922 Nationalhymne des Deutschen
Reiches. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde zu offiziellen
Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen. Nach der Eingliederung der DDR
in die Bundesrepublik 1990 wurde die dritte Strophe des Deutschlandliedes
in einem Briefwechsel des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker
mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne
erneut bestätigt.
Hintergrund
Als Hoffmann von Fallersleben den Liedtext am
26. August 1841 verfasste, bestand Deutschland aus vielen größeren und
kleineren Staaten, deren Herrscher sich zwar 1815, neun Jahre nach Auflösung
des mittelalterlichen Heiligen römischen Reiches deutscher Nation, wieder zu
einem lockeren Bund der deutschen Staaten, dem Deutschen Bund
zusammengeschlossen hatten, aber ansonsten auf der Souveränität ihrer
Territorien beharrten. Die weit verbreitete Sehnsucht der Menschen nach
wirklicher nationaler Einheit drückte Fallersleben mit dem Eingangsvers aus: „Deutschland,
Deutschland über alles“ (daher: Deutschlandlied). Damit war gemeint,
dass das Ziel der Einheit Deutschlands, d. h. aller deutschsprachigen Gebiete,
gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang haben sollte. In dieser Zeit
waren die Überwindung der staatlichen Zersplitterung und die nationale
Einigung, die Ziele der liberalen Opposition - verbunden mit dem Wunsch nach
Überwindung der absoluten Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität,
politischer Freiheit und Selbstbestimmung. Daher wird in den anderen Strophen
die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der
Rechtsstaatlichkeit beschworen.
Das ursprünglich besungene „Deutschland“ wird
durch den Vers „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“
geographisch umgrenzt. Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine
Meerenge) markierten zwei Grenzen des Deutschen Bundes: die Maas die
Westgrenze des Fürstentums Limburg, die Etsch fließt durch Südtirol. Die
beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die nicht zum Deutschen Bund
gehörten, aber von der Deutschen Nationalbewegung für ein zu schaffendes
Deutschland beansprucht wurden: der Belt
lag auf Höhe der Nordgrenze des Herzogtums Schleswig, die Memel war
die Nordostgrenze der preußischen Provinz Preußen zu Litauen. Die deutsche
Sprachgrenze dagegen war nicht so deutlich umrissen, am ehesten noch in
Südtirol. Zum Niederländischen bestanden damals an der Maas (wie
überall) nur fließende Übergänge, im Norden war das Dänische weiter südlich
verbreitet als heute und entlang der Memel wurde noch mehrheitlich
litauisch gesprochen.
Der Text der Hymne bzw. des gesamtes Liedes
1. Deutschland,
Deutschland über alles, |
2. |
3. |
Was ist ein Unterpfand ?:
Der Begriff Unterpfand bezeichnet einen Wert oder Gegenstand,
der eine Forderung absichert, so wie bei dem Pfand. Einem Unterpfand wird
jedoch, im Vergleich zu einem normalen Pfand, ein wichtigerer, fundamentaler
Wert zugesprochen. So bezeichnen beispielsweise in der Deutschen Nationalhymne
die Werte „Einigkeit und Recht und Freiheit“ die fundamentale Sicherung, also
das Unterpfand, für Glück und Wohlergehen.
Sind
die ersten beiden verbotene Strophen?
Eine verbreitete Legende (speziell unter
„professionellen Vergangenheitsbewältigern“ und „systemgläubigen Gutmenschen“)
besagt, das Singen der ersten und zweiten Strophe des Deutschlandliedes
verboten sei. - Das trifft nicht zu.
Allerdings bildet nur die dritte Strophe die Nationalhymne der Bundesrepublik
Deutschland.
Geschichtlicher Hintergrund:
·
Deutsches Reich (1871 – 1945)
Als 1871 das Deutsche Kaiserreich entstand,
wurde das Lied Heil dir im
Siegerkranz zur Nationalhymne
(Kaiserhymne); die Melodie entsprach der englischen Nationalhymne God Save
the King / Queen. Beim Volk war zu dieser Zeit – neben dem
Fallersleben-Lied – auch das Lied Die Wacht am Rhein als Hymne beliebt.
Keine der beiden Hymnen war allerdings beschlossen, es gab keine offizielle
Nationalhymne.
Erst in der Weimarer Republik wurde das Lied
der Deutschen am 11. August 1922 zur Nationalhymne:
Nach
dem Thronverzicht des Kaisers und der Revolution von 1918/19 war das Reich
quasi hymnenlos geworden: Mit „Heil dir im Siegerkranz“ konnte man einem
sozialdemokratischen Reichspräsidenten nur schlecht huldigen. Bereits am 12.
Mai 1919 brachte daher der Präsident der Nationalversammlung, der
Zentrumspolitiker Constantin Fehrenbach, das Deutschlandlied in die Diskussion,
wobei er sich über dessen chauvinistischen Gebrauch im Gefolge der 1890er Jahre
(u.a. durch die einseitige Betonung des „Über alles“ durch den Alldeutschen
Verband) durchaus bewußt war. Jedoch fehlte 1919 noch der klare Anlaß, die
Hymnenfrage zu klären, und Fehrenbach sah dies auch nicht als Aufgabe des
Parlamentspräsidenten. Er setzte das Wort vom „vaterländischen Hymnus“ an das
Ende der Debatte über die Friedensbedingungen der Entente-Mächte in der
Nationalversammlung, die mit den Worten „Deutschland, Deutschland über alles“
schloß.
Im
Frühsommer 1920 wurde in Berlin das Fehlen einer Nationalhymne schmerzlich
bewußt, als das britische Außenministerium unter Lord Curzon um ein Exemplar
der deutschen Nationalhymne für die Liste der britischen Flotte bat. Man konnte
dieser Bitte nicht nachkommen. Auch die Reichswehr hatte angefragt, welche
Hymne man bei offiziellen Anlässen zu spielen habe. Damit kam die Frage auf die
Tagesordnung, wer die Hymne festlegen solle und welche Lieder in Betracht
kamen.
Das
Reichsjustizministerium teilte Fehrenbach (der mittlerweile Reichskanzler war)
mit, daß der Reichspräsident Armee und Marine anweisen solle, das
Deutschlandlied als Nationalhymne spielen zu lassen. Auch die Reichskanzlei
lehnte die Schaffung einer gänzlich neuen Hymne ab, zumal man die Gefahr sah,
dass das populäre Deutschlandlied zum rechten Kampflied degeneriere, während
ein neues Lied erst um Akzeptanz zu ringen habe. Aufgrund diplomatischer
Entwicklungen und weiterer politischer Diskussionen (u.a. innerhalb der SPD)
dauerte es jedoch weitere zwei Jahre, ehe es zur Proklamation des
Deutschlandliedes zur Nationalhymne kam.
Nach
der Ermordung Walther Rathenaus im Juli 1922 nutzte man auf Vorschlag des
Innenministers Adolf Köster den anstehenden dritten Verfassungstag dazu, dem
Reichspräsidenten Ebert die Proklamation des Deutschlandliedes zur
Nationalhymne vorzuschlagen. So erhielt das britische Außenministerium (ebenso
wie das spanische, das mittlerweile ebenfalls angefragt hatte) die ersehnte
Antwort, wobei die dritte Strophe des Liedes als Gesangstext besonders
hervorgehoben wurde. In einem Aufruf in allen großen deutschen Tageszeitungen
wurde betont: „Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede
des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der
Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck
Ebert
erneuerte durch die Betonung der dritten Strophe die republikanische Deutung
des Liedes und schrieb sie für Staatsanlässe fest, obwohl schon in der Weimarer
Republik bevorzugt die erste Strophe gesungen wurde. Ab Januar 1933 wurde dann
die erste Strophe zur Nationalhymne des Deutschen Reiches erklärt.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges verboten die
Militärregierungen der Alliierten das Deutschlandlied mit allen drei Strophen.
Später wurde dieses Verbot nach Gründung der Bundesrepublik aufgehoben.
Bereits
im September 1949 stand das Deutschlandlied als Hymne jedoch im Bundestag
wieder auf der Agenda einer interfraktionellen Gruppe von Abgeordneten, und
auch Bundeskanzler Adenauer wollte eine Rückkehr zur dritten Strophe des
Deutschlandliedes als Ausdruck, „dass wir ein einiges Volk, ein freies und ein
friedliches Volk sein wollen“, wie er 1950 anläßlich einer Rede zu Deutschlands
Rolle in Europa meinte. Obwohl Bundespräsident Theodor Heuss zwischen 1950 und
1952 eine alternative Hymne in die Diskussion einbrachte, setzte sich das
Deutschlandlied erneut durch.
·
Bundesrepublik Deutschland
Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge
1949 als nationales Symbol der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 22 des
Grundgesetzes festgeschrieben ist, wurde das Lied der Deutschen
lediglich aufgrund von Absprachen zwischen Bundespräsident und Bundesregierung
als Nationalhymne angenommen. Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland
legte man sich zunächst auf keine Nationalhymne fest, auch weil die Alliierten
dies noch verweigerten.
Erst ein Brief von Bundeskanzler Konrad
Adenauer an Heuss im April/Mai 1952 mit dem Vorschlag, „das
Hoffmann-Haydn’sche Lied“ als Nationalhymne anzuerkennen und bei
staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe zu singen, und Heuss’
zustimmende Antwort erhoben das Lied der Deutschen dann wieder de facto zur Nationalhymne.
Die Nationalhymne der Bundesrepublik
Deutschland wurde also nicht durch Gesetz oder parlamentarische Abstimmung
beschlossen. Allerdings wurde der Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer
offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Damit war das „Lied der Deutschen“ mit
allen Strophen als Nationalhymne festgelegt, jedoch mit der Maßgabe, dass bei
offiziellen Anlässen ausschließlich die dritte Strophe zu singen sei. Nach der
Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik 1990, also nach der
Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland wurde die dritte Strophe des Deutschlandliedes
in einem Briefwechsel (analog
dem 1952er Vorbild der Herren Heuss und Adenauer) des damaligen
Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, mit dem damaligen Bundeskanzler
Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne erneut bestätigt.
In
der Zeit bis 1989 wurde jedoch – vor allem durch den gewohnheitlichen Gebrauch
in den Medien – aus dem ganzen Deutschlandlied eher ein selten gespieltes Lied
ohne Worte, von dem manche glaubten oder glauben machen wollten, daß die ersten
Strophen gar verboten seien. Wegen des Festhaltens am ganzen Lied als Ausdruck
der Innigkeit und Sehnsucht nach Einheit, nach Tradition, nach Besinnung auf
das ganze deutsche Volk und seine Geschichte, nach Recht und Freiheit wurden
die Burschenschaften in jener Zeit oft gerügt, verspottet und gescholten. 1986
kam es im baden-württembergischen Landtag anläßlich eines Schulerlasses zum Eklat,
als Kultusminister Meyer-Vorfelder (CDU) auf die Zwischenrufe der Grünen
reagieren mußte, daß das Deutschlandlied ein „nationalistisches Sauflied“ sei.
Noch
Anfang 1989 kam es in Hessen zu einem von SPD und Grünen hervorgerufenen
Streit, weil Kultusminister Christean Wagner (CDU) das ganze Deutschlandlied an
Schulen lernen lassen wollte.
Erst
mit dem 9. November 1989 begann eine Renaissance des Liedes der Deutschen, als
sich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag erhoben und das Lied von Einigkeit
und Recht und Freiheit sangen, nachdem die Öffnung der innerdeutschen Grenze
bekanntgeworden war. Am Abend der Einheitsfeier am 3. Oktober 1990 verband das
Singen der Nationalhymne dieses Lied mit dem Prozeß der
(Teil-)Wiedervereinigung.
Bundeskanzler
Helmut Kohl und Bundespräsident Richard von Weizsäcker traten im August 1991
dann in die Tradition Eberts und Adenauers, als sie die dritte Strophe als
Nationalhymne für dieses teilvereinte Deutschland erneuerten.
·
Allgemeines zur Entstehung des Liedes
August
Heinrich Hoffmann, der sich selbst nach seinem Geburtsort halb spöttisch
Hoffmann von Fallersleben nannte, war 1841 bereits ein bekannter Lieddichter
(„Winter ade, scheiden tut weh“, „Alle Vögel sind schon da“, „Kuckuck, Kuckuck,
ruft’s aus dem Wald“). Als Literaturprofessor in Breslau war er Teil des
politischen Vormärz und trat in seinen zeitgleich zum Deutschlandlied
erschienenen „Unpolitischen Liedern“ für ein liberales und national geeintes
Deutschland ein.
Hoffmann
schrieb das Deutschlandlied 1841 auf der damals britischen Insel Helgoland. Es
wurde von Heinrich Julius Campe (der auch die Schriften Heines und anderer
Vormärzdichter herausgab) verlegt und im Oktober desselben Jahres zu Ehren des
badischen Staatsrechtsprofessors Karl Theodor Welcker in Hamburg vor Streit’s
Hotel auf dem Jungfernsteig unter Fackelschein und Beteiligung einer großen
Menschenmenge uraufgeführt.
Die
Öffentlichkeit stand 1841 unter dem direkten Eindruck zweier politischer Ereignisse:
einmal der sogenannten „Rheinkrise“ infolge der zwischen 1839 und 1841
erhobenen Forderungen der französischen Regierung Adolphe Thiers nach der
Rheingrenze als östlicher Grenze Frankreichs, zum anderen dem Kampf gegen die
1840 im Königreich Hannover erlassene Verfassung, deren liberalerer Vorläufer
1833 aufgehoben worden war. Pressefreiheit, Verfassungsstaat und deutsche
Einigung waren die Themen auf der Tagesordnung der politischen Diskussionen.
Besonders
die Rheinkrise fand in einigen politischen Liedern der Zeit Beachtung, wie etwa
in Max Schneckenburgers „Wacht am Rhein“ oder Nikolaus Beckers Gedicht „Der
deutsche Rhein“. Politische Lieder waren Mitte des 19. Jahrhunderts gängige
Mittel der politischen Auseinandersetzung, und so reiht sich das
Deutschlandlied in die Reihe solcher Lieder und Gedichte der Zeit ein.
Textlich
war es eine Hymne der national-liberal-konstitutionellen Bewegung, durch seine
Verbindung mit der Melodie von Joseph Haydns Kaiserquartett gewann es jedoch
den Charakter einer auch königsfreundlichen Hymne: Haydns Melodie hatte bereits
1797 mit dem Text „Gott erhalte Franz den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“
eine Verwendung als patriotisches Lied im Gefolge der Revolutionskriege gegen
Frankreich gefunden. Das Kaiserquartett hatte damals – quasi als
Anti-Marseillaise – die Bindung der österreichischen Untertanen an ihren Kaiser
Franz vor dem Hintergrund der heranrückenden napoleonischen Armeen stärken
sollen. Die Zeitgenossen verbanden mit der Melodie also eine dezidiert antifranzösisch-habsburgfreundliche
Prägung.
In
Hambach 1832 wurde noch die republikanische Marseillaise gesungen, 1841 setzte
Hoffmann im Gefolge der Rheinkrise jedoch eine antifranzösische Note und
stellte sein Deutschlandlied in die Tradition des alten Reiches vor 1806 und
den damaligen Abwehrkampf gegen Frankreich. Die Kombination der liberalen
Dichtung mit der dezidiert kaiserlichen Melodie Haydns war ein kluger
Schachzug, um Kleinstaaterei und innere politische Zerrissenheit der Richtungen
innerhalb der Nationalbewegung zu überwinden. Der Gegensatz zwischen
monarchietreuer Melodie und liberalem Text prägte also bereits die Entstehung
des Deutschlandliedes.
Ganze
15 Mal kommt das Wort „deutsch“ und „Deutschland“ vor: als Bezeichnung der
Herkunft (Strophe 2: „Deutsche Frauen, deutsche Treue“), als – den damaligen
Gegebenheiten entsprechende – räumliche Einordnung (Strophe 1: „Von der Maas
bis an die Memel“) sowie als Ziel und Bekräftigung eines politischen Programms
(Strophe 3: „Einigkeit und Recht und Freiheit“) mit der direkten Aufforderung
zur Teilnahme: „Danach laßt uns alle streben“.
Das
Lied der Deutschen trägt alle Gegensätze des Vormärz in sich und versucht diese
durch den Appell „über alles“ im größeren Ganzen aufzuheben: Einerseits die
Forderung nach dem liberal-aufgeklärten Verfassungsstaat, andererseits die
romantische Rückbesinnung auf historisch Überkommenes und organisch
Gewachsenes; hier Volksrepräsentation und Staatsvertrag, dort Kaiser und Reich,
hier christlich-germanische Ursprünge, dort Rationalismus und Vernunftreligion.
Das Deutschlandlied enthält ambivalente Aussagen und bildet als Ganzes eine
Synthese, einen festlichen „Ausdruck unserer vaterländischen Gefühle“, wie
Friedrich Ebert später schreiben sollte.
In
der 1848er Bewegung kam das Lied wenig zum Zuge, zumal es durch die getragene
Melodie nur wenig kämpferisch und revolutionär war. Nach 1849 hingegen standen
andere Lieder im Mittelpunkt der offiziellen Politik, und die preußische
Königshymne „Heil dir im Siegerkranz“ wurde 1871 zur Hymne des Bismarckreiches.
Erst nach Bismarcks Abgang trat das Deutschlandlied wieder mehr in den
Vordergrund und erhielt – dem Geist der Zeit entsprechend – eine andere
Gewichtung, indem es aus seinem historischen Entstehungskontext heraustrat: 1890
wurde es bei der Übergabe Helgolands gegen Sansibar gesungen, und so fand das
„Deutschland über alles“ zum ersten Mal seinen Platz im Rahmen
nationalistischer Expansion und Verklärung.
1901
wurde es bei der Einweihung des Bismarckdenkmals vor dem Reichstag intoniert
und 1906 bereits im Brockhaus als Nationalhymne genannt. 1914 am Vorabend des
Ersten Weltkriegs war es eines der populärsten politischen Lieder und erhielt
im Krieg am 11. November 1914 durch einen nüchternen Heeresbericht seinen Platz
im Topos nationalistischer Verklärung:
„Westlich
Langemarck brachen junge Regimenter unter Gesange ‚Deutschland, Deutschland
über alles‘ gegen die erste Linie der feindlichen Stellungen vor und nahmen
sie.“
Lag
zuvor der Schwerpunkt des Liedes auf dem nationalliberalen Programm des
Vormärz, so trat durch die Betonung der ersten Strophe bis 1914 und die
Verbindung mit dem Gedanken des Opfers für das Vaterland eine eher
national-expansionistische Ausrichtung hinzu, die sich sehr gut mit dem
romantischen Grundmotiv des Liedes kombinieren ließ.
Offizielle Internetz-Verknüpfung
zum Thema:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/die-nationalhymne-der-bundesrepublik-deutschland.html
Hinweis zum richtigen Verhalten
Wenn bei offiziellen Anlässen und
Sportveranstaltungen (z. B.: Fußball-WM) die Nationalhymne gespielt wird,
gebieten es Ehre und Anstand sich von seinem Sitzplatz zu erheben und nach
Möglichkeit den Text in mäßiger Lautstärke mitzusingen. Dies gilt auch dann,
wenn der Sitznachbar links und / oder rechts dies nicht mitmacht. Man bekundet
damit stolz die Zugehörigkeit zu seinem Land. Dies ist weder peinlich
noch dumm, in allen anderen Staaten der Welt wird dies genauso praktiziert und
nirgends auf der Welt wird man dafür von anderen Staatsbürgern verhöhnt – dies
sollte auch bei uns nicht sein.
Das in Frage stellen und die Diskussion zum
Sinn einer Hymne, stellen eine Diskreditierung des Deutschlandliedes und seines
Dichters dar. Auch das Absingen in einer anderen Sprache ist vollkommener
Schwachsinn und entspringt nur kranken Gehirnen.
August Heinrich Hoffmann von
Fallersleben war zu seiner Zeit jahrelang auf der Flucht. Als damaliger
Verfechter für einen liberalen, bürgerlichen Staat, der die deutschen
Kleinstaaten überwinden sollte, war er dem Staat Preußen ein Dorn im Auge. Das
von ihm verfasste Lied der Deutschen erregte in höchstem Maß die reaktionäre,
preußische Obrigkeit, die damals an der Kleinstaaterei festhalten wollte.
Besonders die erste Strophe missfiel den Preußen, da sie sich mit dem Ideal
eines vereinten Deutschlands beschäftigte und somit die Herrschaft einzelner
Fürsten in Frage stellte. Diese Einigkeit Deutschlands stellte August Heinrich
Hoffmann von Fallersleben über alles in der Welt. Hoffmann von Fallersleben
wurde deshalb ausgebürgert und war somit auf der Flucht.
Vor diesem historischen Hintergrund
sollte die Entscheidung, heute nur noch die dritte Strophe als Hymne gelten zu
lassen, unbedingt mal überdacht werden. Wer aber selbst noch die dritte Strophe
ablehnt, hat entweder keine Ahnung von geschichtlichen Zusammenhängen oder will
damit eine Diskussion anstoßen, um diese für eigene ideologische, möglicherweise
kranke Zwecke zu missbrauchen. Doch dafür ist die Hymne nicht gedacht.
Nationalstolz
bei Fußballveranstaltungen ?
Viele
der Deutschlandhasser in unserem Lande, also viele Vaterlandsverräter, die meist
noch von staatlichen Leistungen leben und noch niemals etwas wirklich
vernünftiges Zustande gebracht haben, beklagen angesichts des bunten
Deutschlandfahnenmeeres an Autos und Balkonbrüstungen einen „wieder
aufflammenden“ Nationalismus. Viele der Politversagen in den Landtagen und im
Bundestag stimmen darin ein und einige fordern gar, dass man vor diesem
möglichen Hintergrund der „Gefahr“ durch ein Flaggenverbot begegnen sollte.
Selbst
wenn tatsächlich durch das Spazierenfahren von Flaggen Nationalstolz
präsentiert werden sollte ist dies nichts Verwerfliches. In anderen Ländern ist
dies normal und selbstverständlich und niemand beklagt dort diese Feierlaune
der Bevölkerung. Nur bei uns gibt es zu viele „Gutmenschen“, die dabei auch
noch zu viele öffentliche Auftritte kostenlos in den vom Steuerzahler
finanzierten Medien erhalten und darüber ihre kranken Meinungen äußern dürfen.
Angesichts
dieser Diskussion um einen eventuell neu entfachten Nationalstolz in
Deutschland fällt mir eigentlich nur ein, dass unsere Politversager
wahrscheinlich nur „die Hosen voll haben“ und damit rechnen bald aus dem
Parlament und aus dem Land gejagt zu werden. Sollte das
Schwarz-Rot-Goldene-Flaggenmeer an den Schauplätzen der Fußball-WM tatsächlich
ein anhaltendes Nationalbewusstsein der Deutschen geweckt haben, ist das
nur zu begrüßen. In anderen Ländern werden dabei jedenfalls keine negativen
Darstellungen zum Patriotismus entfacht.
Patriotismus
hat ja auch mit Geschichte zu tun, mit Freiheitskampf über Jahrhunderte hinweg.
Mit Menschen die sich für Volk und Vaterland aufopferten, Menschen die bereit
waren sich für die Zukunft einzusetzen. Deutsch sein, Nationalstolz,
Vaterlandsliebe – das ist etwas, dass mit Heimat, Anständigkeit, Aufrichtigkeit
und Ruhm und Ehre zu tun hat. Also mit Begriffen, die unseren Politikern
bekanntlich sowieso fremd sind. Deutsch sein, Nationalstolz, Vaterlandsliebe –
das ist etwas, dass uns alle wie ein unsichtbares Band verbindet und zum
Beispiel in der gemeinsamen Muttersprache und in einer gemeinsamen Geschichte
vereint. Das sind Werte, die mit Raffgier, Korruption und Machtbesessenheit
nicht zu tun haben – also unseren Politikern deshalb auch unverständlich
bleiben. Werte und Tugenden die diese Damen und Herren nicht einmal erahnen.
Wobei
anzumerken ist, dass die bunten Fähnlein auf den Straßen
und an den Autos nach den Fußballveranstaltungen dann auch schnell wieder
verschwunden sind. Also wirklich ein Aufflackern? Ein Strohfeuer? Nationales
Denken überkommt die Bevölkerung scheinbar nur bei Fußballspielen. Ich empfand
die Begeisterung dann auch allerdings mehr als den Karneval einer
Spaßgesellschaft. Ein Karneval, der sofort beendet ist, wenn die bunt inszenierten Spiele wieder zu
Ende sind und der Alltag zurückehrt. Niemand dieser manipulierten Fahnenträger
trägt auch nur die Spur eines echten Vaterlandsstolzes in sich. Auch das ist
leider die bittere Wahrheit. Altkanzler
Helmut Kohl sagte einmal: „Die Deutschen sind ein krankes Volk.“ Dann ging er
fort und erklärte nichts Weiteres dazu. Er hätte auch sagen können, „ein
krankgemachtes Volk“.
JKS / 2006 - 2016